1. Geltung der Geschäftsbedingungen
Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allfälligen Einkaufsbedingungen des Käufers/Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Käufer/Besteller nimmt zur Kenntnis, dass Verträge ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen abgeschlossen werden.
Diese Verkaufsbedingungen für Lieferungen und sonstige Leistungen gelten auch für spätere Aufträge, auch wenn eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers können nur dann Vertragsinhalt werden, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden und der Käufer/Besteller nachweist, dass abweichende Bedingungen im Einzelnen ausgehandelt wurden.
Das Abweichen vom Formerfordernis der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Mit der Annahme der Ware bzw. Übernahme der Leistung anerkennt der Käufer/Besteller diese Verkaufsbedingungen unter Ausschluss seiner Geschäftsbedingungen.
2. Angebote, Kostenvoranschläge, Vertragsabschluss
Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend. Liefer- und Werkverträge werden für uns erst rechtswirksam, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung ausfertigen, die Ware ausliefern oder die Faktura übersenden.
Auftragsbestätigungen und deren Beilagen gelten als vom Käufers/Besteller vollinhaltlich angenommnen, wenn uns der Käufer/Besteller seine Einsprüche nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich dargestellt mitteilt, dass diese Mitteilung uns nachweislich zugeht.
Handelsübliche Abweichungen der Liefer- und Leistungsgegenstände bleiben vorbehalten, soweit damit nicht eine erhebliche Funktions- oder Qualitätsänderung.
3. Preise
Die Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, netto ab Werk, exklusive Mehrwertsteuer und beinhalten keine Verpackungskosten. Sämtliche Nebenkosten, wie etwa Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr- Einfuhr- oder andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen (WAZ) gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers. Ebenso hat der Käufer/Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu
tragen. Bei Aufträgen unter 200 Euro Nettowarenwert behalten wir uns vor, diese Aufträge per Nachnahme zu versenden.
4. Liefertermin, Liefermenge, Toleranzen
Unsere Angaben über Liefertermine gelten als annähernd und unverbindlich. Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von uns zu vertreten, kommen wir erst in Verzug, wenn der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, und auch diese ungenutzt abgelaufen ist.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Leistung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Pönalforderungen sind stets ausgeschlossen. Wir sind solange zur Lieferung nicht verpflichtet, wie der Käufer/Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Auch wenn die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehaltes, somit vor Eigentumsübergang an den Käufer/Besteller, vom Käufer/Besteller oder über dessen Auftrag von Dritten be- oder verarbeitet, mit einer oder mehreren Sachen vermischt oder verbunden wird, geht unser Eigentum an der gelieferten Ware nicht unter. In diesem Fall sind wir Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen oder verbundenen Sache.
6. Materialrückgabe
Materialrückgaben bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Rücksenders. Für Ware einwandfreier und unveränderter Beschaffenheit leisten wir Wertgutschrift für das Material abzüglich einer Manipulationsgebühr von 10 % des Warenwertes. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
7. Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware durch uns erfolgt ab Werk Lieserbrücke (EXW) im Sinne der Incoterms in der jeweils geltenden Fassung, soweit in diesen Verkaufsbedingungen nichts gegenteiliges angeführt ist. Die Lieferung ist zu dem Zeitpunkt bewirkt, an welchem wir den Liefergegenstand dem Besteller zur Abholung bereitstellen, oder dem Frachtführer oder Beförderer übergeben, dies auch dann, wenn aufgrund gesonderter Vereinbarung der Versand auf unseren Kosten erfolgt oder von uns organisiert und geleitet wird.
Mit der Bewirkung der Lieferung gemäß den vorhergehenden Bestimmungen geht auch die Gefahr in Bezug auf den Liefergegenstand auf den Besteller über. Soweit handelsüblich, liefern wir die Ware verpackt und gegen äußere Einflüsse geschützt. Die Kosten hierfür trägt der Käufer/Besteller. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer/Besteller. Auch wenn die Versicherung der Waren aufgrund gesonderter Vereinbarung durch uns zu besorgen ist, gilt sie im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Bestellers abgeschlossen. Soweit wir den Versand aufgrund gesonderter Vereinbarung auf eigene Kosten oder auf Kosten des Käufers/Bestellers durchzuführen haben, steht uns jeweils die Wahl des Transportmittels frei. Bei Lieferungen ins Ausland gehen jedwede Zölle und sonstige Ausfuhr- und Einfuhrabgaben zu Lasten des Käufers/Bestellers. Wird die Verladung, Beförderung oder Abnahme der Ware aus einem Grunde, den der Käufer/Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Käufers/Bestellers die Ware nach billigem Ermessen einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet
erachteten Maßnahmen zu treffen und jeweils in Rechnung zu stellen, ohne dass dafür die Einlagerung irgendeine Verpflichtung besteht.
Soweit durch uns Verladungen auf das vom Käufer/Besteller gestellte Beförderungsmittel beziehungsweise Entladungen am genannten Lieferort abweichend von der im Vertrag festgelegten Lieferklausel „ab Werk“ (EXW) vorgenommen werden, verpflichtet sich der Käufer/Besteller, uns für alle hieraus enstehenden Schäden, sowie einen allenfalls erfolgte Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten. Für Beschädigungen an der gelieferten Ware haften wir in diesem Fall keinesfalls.
8. Gewährleistung
Wir gewährleisten einwandfreie und den Auftragsnormen entsprechende Beschaffenheit der Ware. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln unmittelbar bei Materialerhalt, bei verdeckten Mängeln unverzüglich bei Bekanntwerden, in diesem Falle jedoch bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistung und/oder Schadenersatzansprüchen spätestens zwei Wochen nach Lieferung zu erheben. Der Käufers/Bestellers ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort auf Mängel zu überprüfen.
Bei berechtigter unverzüglicher Mangelrüge nehmen wir im Einvernehmen mit dem Käufer/Besteller mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz. Der Käufer/Besteller nimmt zur Kenntnis, dass wir berechtigt sind nachzubessern. Zu diesem Zweck ist der Käufers/Bestellers verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen, bevor er berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Bei allfälligen Ersatzvornahmen haften wir jeweils nur bis zur Höhe der Eigenkosten.
Für Schäden durch Lieferverzug, mangelhafte oder unvollständige Lieferung und/oder Leistung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Keinesfalls haften wir für entgangenen Gewinn. Beweispflichtig für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist jedenfalls der Käufer/Besteller. Bei Mängelrügen hat der Käufer/Besteller uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von den behaupteten Mängeln zu überzeugen, insbesondere über unser Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann.
Die Information und Beratung durch uns in jeder Art, auch in Form von zur Erprobung gestellten empfohlenen Waren oder Stellungnahmen zu Anfragen, ist für uns unverbindlich und befreit den Käufer/Besteller nicht von der eigenen Prüfung auf die Eignung für die für die beabsichtigten Zwecke.
Überhaupt haften wir bei Verletzung von vertraglichen, vorvertraglichen oder außervertraglichen Verpflichtungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nie, auch nicht für einen allfällig entgangenen Gewinn. Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung, soweit wir überhaupt nach diesem Gesetz haften.
9. Zahlungsbedinungen
Zahlungen des Käufers/Bestellers sind am Ort des rechnungsstellenden Betriebes entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen dergestalt zu leisten, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Unsere Rechnungen sind, sofern nicht andere Zahlungsmodalitäten ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, innerhalb von 30 Tagen netto bzw. innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto zu bezahlen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur unmittelbar an uns geleistet werden.
Der Käufer/Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer/Besteller keinesfalls zu. Selbst bei unverschuldeten Zahlungszielüberschreitungen werden Zinsen in der Höhe von 6 % über der jeweils geltenden Bankrate, mindestens jedoch 10 % pro Jahr, sowie Mahn- und Inkassospesen berechnet.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse, die sich außerhalb unseres Einflussbereiches befinden, entbinden uns auf die Dauer der Behinderung von der Erfüllung aller eingegangener Verpflichtungen.
11. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Spittal/Drau.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben sämtliche übrigen Punkte dieser Verkaufsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regel tritt die hiefür vorgesehene gesetzliche Regelung in Kraft. In deren Ermangelung ist die hierdurch entstandene Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung bzw. Analogie zu schließen. Ein Abgehen von diesen Vertragsbedingungen kann nur schriftlich erfolgen. Auch das Abgehen von diesem Formerfordernis ist an die Schriftform gebunden.